Rettungsgasse bilden
Auf Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich muss seit 1.1.2012 bei Staubildung eine „Rettungsgasse“ gebildet werden. Damit sind alle Verkehrsteilnehmer auf vignettenpflichtigen Straßen verpflichtet, bei stockendem Verkehr oder Stau eine Rettungsgasse zu bilden.
Auf zweispurigen Fahrbahnen ordnen sich alle Fahrzeuge auf der linken Spur parallel zum Straßenverlauf am linken Fahrbahnrand ein, alle anderen weichen so weit wie möglich an den rechten Rand aus, auch auf den Pannenstreifen. Dasselbe System gilt auf drei- oder mehrspurigen Fahrbahnen. Verkehrsteilnehmer, die unberechtigt die Rettungsgasse befahren oder ein Einsatzfahrzeug behindern, müssen mit hohen Geldstrafen bis zu 2180 Euro rechnen.
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