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NFM-Verlag > Archiv > Räder & Reifen

01.12.2010

Winterreifen ab sofort verpflichtend vorgeschrieben

Foto: sk

Gesetzesänderung beschlossen

Bundesrat stimmt Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung zu
Ramsauer: Mehr Verkehrs- und Rechtssicherheit im Winter

Jetzt ist es amtlich! Der Bundesrat hat einer vom Bundesverkehrsministerium vorgelegten Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zugestimmt. Die neue Regelung schreibt vor, bei welchen Wetterverhältnissen nur mit Winterreifen gefahren werden darf. Eine Erhöhung der Bußgelder soll die Einhaltung der Vorschriften garantieren.


Bisher war in § 2 Abs. 3a der StVO lediglich vorgeschrieben, dass die Ausrüstung von Fahrzeugen „an  die Wetterverhältnisse anzupassen“ ist. Hierzu zählte insbesondere die „geeignete Bereifung“. Eine Präzisierung dieser Vorschriften war nach einem Beschluss des Oberlandesgerichtes Oldenburg notwendig geworden.

Die neuen Regeln

Nach der Neuregelung zählen zu de winterlichen Straßenverhältnissen Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte. Einen festgelegten Zeitraum für eine Winterreifenpflicht wird es jedoch nicht geben, da die Wetterverhältnisse in Deutschland zu unterschiedlich seien. Als Winterreifen gelten alle M+S-Reifen. Auch Ganzjahresreifen fallen darunter. Im Handel erhältliche Winterreifen sind mit einem M+S-Symbol gekennzeichnet, teilweise auch in Verbindung mit dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke (Alpine Symbol).

Die Strafen bei Verstößen

Die Regelsätze für Bußgelder bei Verstößen sollen verdoppelt werden. Das Fahren ohne Winterreifen  bei oben genannten Wetterverhältnissen kostet künftig 40 statt bisher 20 Euro. Bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer fallen 80, statt bisher 40 Euro an. Damit ist auch ein Eintrag eines  Punktes im Verkehrszentralregister verbunden.






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